Die Semesterapparate werden von der Bibliothek auf Wunsch der Dozentinnen und Dozenten zur ihren Veranstaltungen für die Dauer eines Semesters zur Verfügung gestellt und sind, wie der Lesesaalbestand, nicht entleihbar.
Ausnahmeregelung: Bücher aus Semesterapparaten können nur mit Genehmigung der Dozentin (des Dozenten) ausgeliehen werden.